Anhörung der Entwürfe der aktualisierten Bewirtschaftungspläne
Die ersten Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme, um die Europäische Wasserrahmenrichtlinie umzusetzen, hat das Land für Baden-Württemberg 2009 erstellt. Alle sechs Jahre werden sie aktualisiert. Ziel ist es, den guten Zustand der Gewässer zu erreichen. Das bedeutet: Wurde früher fast ausschließlich die chemische Belastung des Wassers betrachtet, versteht die WRRL das gesamte Gewässer nun auch als Lebensraum.
Mit konkreten Maßnahmen greift Baden-Württemberg in die Gewässer ein, um:
- die Gewässerstruktur zu verbessern,
- die sogenannte Durchgängigkeit an Hindernissen wie Wehren für Fische und andere Lebewesen wiederherzustellen,
- das Abflussverhalten zu optimieren, sowie
- Nähr- und Schadstoffeinträge aus sogenannten Punktquellen wie Kläranlagen und aus diffusen Quellen wie der Landwirtschaft zu reduzieren.