Erklärung zur Barriere-Freiheit

Das Umwelt-Ministerium Baden-Württemberg
ist zuständig für die Internet-Seite Blaues Gut.

Es gibt in Baden-Württemberg das Landes-Gesetz
zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung.
Die Abkürzung für das Gesetz ist: L-BGG
Darin steht:
Auch Menschen mit Behinderung sollen die Inhalte
einer Internet-Seite gut lesen können.
Im Text auf dieser Seite erklären wir:

Einige Teile der Internet-Seite sind noch nicht barrierefrei.

Aber wir arbeiten daran.

Damit Menschen mit Behinderung bald alle Teile

der Internet-Seite gut lesen können.

 

1. Diese Teile der Internet-Seite sind noch nicht barrierefrei

  • Auf der Internet-Seite gibt es Fotos und Grafiken.
    Bei manchen Fotos und Grafiken fehlt noch ein Text zur Erklärung.
    Damit auch Menschen mit Seh-Behinderung wissen:
    Das ist auf den Fotos und Grafiken zu sehen.
  • Die Buttons kann man nicht gut sehen:
    Sie haben nur eine Farbe.
    Es gibt kein anderes Erkennungs-Merkmal.
    Außerdem ist der Unterschied zwischen der Farbe vom Button
    und der Farbe vom Hintergrund zu gering.
  • Es gibt verschiedene Buttons und Menüs.
    Bei manchen davon fehlt noch ein Text zur Erklärung.
    Damit auch Menschen mit Seh-Behinderung wissen:
    Da ist ein Button und so kann ich ihn bedienen.
    Darum kann man noch nicht alle Elemente auf der Seite
    über die Tasten am PC bedienen.

 

2. Prüfung der Internet-Seiten und Erklärung dazu

Es gibt ein Gesetz in Deutschland:
Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung.
Die Abkürzung ist: BITV 2.0.

Und es gibt ein ähnliches Gesetz in Europa.
Es heißt: Web Content Accessibility Guidelines.
Das spricht man so aus:
Web kontent akzessibiliti geidleins.
Die Abkürzung ist: WCAG.

In beiden Gesetzen stehen Regeln wie man
barrierefreie Internet-Seiten gestaltet
Die Firma WEB for ALL hat 6 Internet-Seiten von Blaues Gut geprüft.
Und zwar auf die Regeln der BITV 2.0 und WCAG.
Die Prüfung war vom 31.8.2020 bis 2.9.2020.

Diese Erklärung haben wir am 4.9.2020 geschrieben.
Die Erklärung haben wir zuletzt am 4.9.2020 überprüft.

 

3. Information an uns

Sie haben noch mehr Fehler auf der Internet-Seite gefunden?
Das heißt:
Es gibt noch mehr Teile, die nicht barrierefrei sind?
Dann können Sie uns das sagen oder schreiben.
Das ist unsere Adresse:
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Kernerplatz 9
70182 Stuttgart

Sie können uns auch anrufen: 0711/ 126 – 0
Oder Sie schreiben uns eine E-Mail: poststelle@um.bwl.de

 

4. Durchsetzungs-Verfahren

Es ist dem Umwelt-Ministerium wichtig,
dass diese Internet-Seite barrierefrei ist.
Darum können Sie sich melden und sagen:
Der Teil der Seite ist auch nicht barrierefrei.

Sie haben etwas gemeldet oder etwas gefragt?
Dann muss das Umwelt-Ministerium sich bei Ihnen
innerhalb von 4 Wochen melden.

Das Umwelt-Ministerium hat sich nicht gemeldet?
Dann können Sie sich beschweren.
Und zwar bei der Landes-Behindertenbeauftragten.

Das ist die Adresse der Landes-Behindertenbeauftragten:
Landes-Behindertenbeauftragte
Stephanie Aeffner
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart

Sie können Frau Aeffner auch anrufen: Tel. 0711/ 279-3360.
Oder ihr schreiben: poststelle@bfbmb.bwl.de

In bestimmten Fällen kann ein Verband Klage vor Gericht erheben.

Das alles steht hier:

Landes-Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung
Verordnung des Sozial-Ministeriums und des Innen-Ministeriums zur Durchführung des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes

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