Bewirtschaftungspläne der Wasserrahmenrichtlinie für 2022 bis 2027 veröffentlicht

Baden-Württemberg hat den 3. Zyklus bei der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) eingeleitet und die Bewirtschaftungspläne für die Flusseinzugsgebiete Rhein und Donau veröffentlicht. Ziel der Wasserrahmenrichtlinie ist es, Flüsse, Seen und Grundwasser zu schützen und deren ökologische und chemische Qualität zu verbessern.

„Unsere Flüsse, Seen und das Grundwasser in einen guten Zustand zu versetzen wie ihn die Europäische Union europaweit definiert, ist eine ambitionierte und langwierige Aufgabe. Und trotz aller Fortschritte sind wir noch nicht am Ziel“, erklärte Umweltministerin Thekla Walker. Das liege zum einen am Umfang der Aufgabe und zum anderen wirkten viele der Maßnahmen erst langfristig. Zudem stelle der Klimawandel neue Herausforderungen an die Gewässer im Land.

Die nun vom Umweltministerium veröffentlichten Bewirtschaftungspläne samt dazugehörender Maßnahmenprogramme geben den Weg für die kommenden 6 Jahre vor. Wir wollen in den Flusseinzugsgebieten Rhein und Donau gesunde und durchgängige Lebensräume für im Wasser lebende Pflanzen und Tiere schaffen und die Wasserqualität erhalten oder verbessern.

Aachquelle © Patrick Seeger/dpa

Bis 2027: weit über 2.000 Maßnahmen im Land

Wichtige Handlungsfelder sind:

  • Um aquatische Lebensräume zu schaffen und miteinander zu vernetzen sind mit dem Maßnahmenprogramm „Hydromorphologie“ rund 1.500 Maßnahmen für die Durchgängigkeit und eine ausreichende Mindestwasserführung in den Gewässern vorgesehen. Darüber hinaus sollen mit einem Gesamtumfang von rund 1.500 Kilometern die Gewässerstruktur verbessert werden.
  • Damit weniger Nährstoffe – wie Phosphor, Phosphat und Nitrat – aus der Landwirtschaft und der Abwasserbehandlung in die Gewässer gelangen, sind im Maßnahmenprogramm „Punktquellen“ rund 450 Maßnahmen an kommunalen Kläranlagen und ungefähr 110 Maßnahmen an Regenwasseranlagen vorgesehen.
  • Im Maßnahmenprogramm „diffuse Quellen“ sind landwirtschaftliche Maßnahmen enthalten, um die Gewässerqualität weiter zu verbessern. Einen wichtigen Beitrag liefert hier auch die seit 2019 im baden-württembergischen Wassergesetz geltende weitergehende Regelung zum Gewässerrandstreifen.

Link: wrrl.baden-wuerttemberg.de