Anhörungsverfahren zu den Bewirtschaftungsplänen der europäischen Wasserrahmenrichtlinie gestartet

Wir haben die Entwürfe der aktualisierten Bewirtschaftungspläne und die dazu gehörenden Maßnahmenprogramme zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) für den Zeitraum 2022 bis 2027 veröffentlicht. Damit beginnt das offizielle Anhörungsverfahren. Bürgerinnen und Bürger, Verbände und sonstige interessierte Stellen haben nun bis zum 22.06.2021 die Gelegenheit, sich zu den Entwürfen zu äußern.

Anhörung der Entwürfe der aktualisierten Bewirtschaftungspläne

Die ersten Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme, um die Europäische Wasserrahmenrichtlinie umzusetzen, hat das Land für Baden-Württemberg 2009 erstellt. Alle sechs Jahre werden sie aktualisiert. Ziel ist es, den guten Zustand der Gewässer zu erreichen. Das bedeutet: Wurde früher fast ausschließlich die chemische Belastung des Wassers betrachtet, versteht die WRRL das gesamte Gewässer nun auch als Lebensraum.

Mit konkreten Maßnahmen greift Baden-Württemberg in die Gewässer ein, um:

  • die Gewässerstruktur zu verbessern,
  • die sogenannte Durchgängigkeit an Hindernissen wie Wehren für Fische und andere Lebewesen wiederherzustellen,
  • das Abflussverhalten zu optimieren, sowie
  • Nähr- und Schadstoffeinträge aus sogenannten Punktquellen wie Kläranlagen und aus diffusen Quellen wie der Landwirtschaft zu reduzieren.
Alb-Schwellen © Umweltministerium Baden-Württemberg

Im kommenden Bewirtschaftungszeitraum 2022 bis 2027 wird auch die Reduzierung der Temperatureinträge in Flüsse und Bäche und in geringem Umfang auch die Frage der mengenmäßigen Belastung des Grundwassers betrachtet. Themen, die mit dem Klimawandel zusammenhängen.

Link: https://blauesgut.de/grundlage