Bürgermeister Sven Müller geht an der Rems entlang, die im Zuge der Umsetzung der WRRL renaturiert wurde. © Stefan Klein, DIE KAVALLERIE
 

Verbessern Sie Ihre Kommune spürbar – mit der Umsetzung der WRRL

Gemeinsam Dinge in Fluss bringen: Als politische Entscheidungsträgerin und politischer Entscheidungsträger in Baden-Württemberg stehen Sie vor der Herausforderung, Maßnahmen entsprechend der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) umzusetzen. Wir helfen Ihnen dabei mit Informationen, Materialien und Verweisen auf die für Sie zuständigen Stellen – denn gemeinsam machen wir so Gewässer besser.

 

5 Gründe für die Verbesserung Ihrer Kommune

 
Grund 1

Naherholung und Erlebbarkeit stärken: Mehr Attraktivität für Tourismus und Bevölkerung

1 - Gründe, Maßnahmen der WRRL umzusetzen.
Grund 2

Revitalisierung und Hochwasserschutz kombinieren

2 - Gründe, Maßnahmen der WRRL umzusetzen.
Grund 3

Bis zu 85 Prozent Kostenübernahme durch das Land – und zusätzlich für viele Maßnahmen Ökopunkte

3 - Gründe, Maßnahmen der WRRL umzusetzen.
Grund 4

Lebenswertes Umfeld: Dauerhafte Reduzierung der stofflichen Einträge der Kläranlage.

4 - Gründe, Maßnahmen der WRRL umzusetzen.
Grund 5

Klar definierter Prozessablauf: Entspannte und erfolgreiche Umsetzung

5 - Gründe, Maßnahmen der WRRL umzusetzen.
 
 
© Stefan Klein, DIE KAVALLERIE

Erfolgreiche Projekte

Viele Worte, viele theoretische Argumente, ja – aber machen Sie sich doch ein konkretes Bild: Wir haben erfolgreiche Projekte für Sie aufbereitet, die wir bereits begleitet haben. Inklusive Fotos und Stimmen der beteiligten Personen.

 

Sie wollen ein Projekt starten? Unsere Linksammlung hilft Ihnen dabei

Wenn Sie daran denken, ein Projekt zu initiieren und eine Maßnahme umzusetzen, nutzen Sie einfach unsere Linksammlung als Startpunkt. Von dort aus gelangen Sie mit einem Klick zum Leitfaden zur Gewässerbewirtschaftung und zu weiteren relevanten Materialien, beispielsweise zu Informationen zum Ökokonto oder zu den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft. Alles bequem an einem Ort.

 

Häufige Bedenken – und warum Sie diese vergessen können

 

Interesse? So geht es weiter

Konnten wir Ihr Interesse wecken? Setzen Sie sich bereits gedanklich mit der Umsetzung einer Maßnahme auseinander? Dann machen Sie Nägel mit Köpfen. Die Zulassungsbehörden sind in der Regel die unteren Wasserbehörden bei den Landratsämtern oder kreisfreien Städten. Sie sind damit auch Ihre erste Anlaufstelle für die Abstimmung und Zulassung eines Vorhabens – oder können an die richtige Stelle verweisen. 


Auf dem Serviceportal Baden-Württemberg finden Sie unter der Rubrik „Zugehörige Leistungen“ Informationen zu den wasserrechtlichen Verfahren – und Ihre Ansprechpersonen.