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Projektidee benennen oder Handlungsbedarf identifizieren
Sie sind Entscheidungsträgerin oder Entscheidungsträger und wollen in Ihrem Tätigkeitsbereich eine WRRL-Maßnahme effizient umsetzen? Wir begleiten Sie gerne dabei und strukturieren Ihnen den Prozess in sechs klare Schritte:
Projektidee benennen oder Handlungsbedarf identifizieren
Kontakt zur Zulassungsbehörde aufnehmen und qualifiziertes Planungsbüro beauftragen
Vorplanung mit Behörden abstimmen
Öffentlichkeit frühzeitig einbeziehen
Antrag auf Zulassung stellen und im Zulassungsverfahren mitwirken
Antrag auf Bewilligung der Förderung stellen und nach Bewilligung die Maßnahme umsetzen
Die Idee oder der Handlungsbedarf kann auf viele Arten entstehen: vielleicht aus der Bürgerschaft, der Gemeinde, durch die notwendige Umsetzung eines Abwasserkonzepts, das Auftreten eines konkreten Defizits (gesetzliche Anforderung), die auslaufende Frist einer Erlaubnis oder im Zusammenhang mit anderen Projekten, zum Beispiel als Kompensationsmaßnahme.
Stellen Sie den Erstkontakt früh her – am besten, bevor Sie viel Arbeit und Geld investieren. Die Zulassungsbehörde, in der Regel die untere Wasserbehörde, gibt Ihnen gerne Hinweise, was Sie beachten sollten und informiert Sie über Themen wie: Welche Arten an Planung und Gutachten sind notwendig? Wie ist die Aussicht auf Zulassung des Vorhabens? Gibt es die Möglichkeit der Förderung? Sie können bei dieser Gelegenheit auch spezifische Fragen zu Ihrem Projekt stellen.
Erst nach dem Kontakt mit der Zulassungsbehörde sollten Sie ein Planungsbüro beauftragen. Der Auftrag muss schließlich konkret definiert sein, damit Sie Nachträge und Mehrkosten vermeiden.
Es ist sinnvoll, wenn Sie in der frühen Planungsstufe nochmals – gemeinsam mit dem Planer – den Austausch zu den Zulassungsbehörden suchen (Vorantragkonferenz). Damit können Sie vermeiden, dass das Projekt in eine falsche Richtung steuert, und setzen Ihr Budget und Ihre Zeit möglichst effizient ein. Außerdem ist zu diesem Zeitpunkt klarer, ob Sie noch weitere Antragsunterlagen benötigen oder ob Sie bestimmte örtlich aktive Verbände frühzeitig beteiligen sollten.
Bei vielen Maßnahmen ist es wichtig und hilfreich, wenn Sie die Öffentlichkeit in den Planungsprozess mit einbeziehen. Genauer Zeitpunkt und Umfang sind von Projekt zu Projekt unterschiedlich und variieren sehr stark, von der Ausgestaltung der allerersten Idee bis zur reinen Information während der Bauzeit.
Spätestens, wenn Ihnen erste Pläne vorliegen, ist es sinnvoll, die Öffentlichkeit einzubeziehen. Sichern Sie sich ab und binden Sie die Zulassungsbehörde in diesen Schritt ein – eventuell besteht auch die Pflicht für eine nicht-förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit.
Sobald Sie die Antragsunterlagen komplett haben, reichen Sie den Antrag auf Zulassung mit den vollständigen Zulassungsunterlagen bei der zuständigen Wasserbehörde ein. Nachdem alle nötigen Verfahrensschritte gegangen sind – inklusive Anhörung der Träger öffentlicher Belange und gegebenenfalls der Öffentlichkeit – entscheidet die Zulassungsbehörde über den Antrag.
Falls die Maßnahme förderberechtigt ist, können Sie nach Abschluss des Zulassungsverfahrens den Antrag auf Förderung stellen. Es ist wichtig, dass Sie nicht bereits vor der Bewilligung des Förderantrags mit der Umsetzung beginnen. Dies hat meistens negative Auswirkungen auf den Antrag.
Wenn Sie daran denken, selbst ein Projekt zu initiieren und eine Maßnahme umzusetzen, nutzen Sie unsere Linksammlung als Startpunkt. Von dort aus gelangen Sie mit einem Klick zum Leitfaden zur Gewässerbewirtschaftung und zu weiteren relevanten Materialien, beispielsweise zu Informationen zum Ökokonto und den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft. Alles bequem von einem Ort aus erreichbar.
Konnten wir Ihr Interesse wecken? Setzen Sie sich bereits gedanklich mit der Umsetzung einer Maßnahme auseinander? Dann machen Sie Nägel mit Köpfen. Die Zulassungsbehörden sind in der Regel die unteren Wasserbehörden bei den Landratsämtern oder kreisfreien Städten. Sie sind damit auch Ihre erste Anlaufstelle für die Abstimmung und Zulassung eines Vorhabens – oder können an die richtige Stelle verweisen.
Auf dem Serviceportal Baden-Württemberg finden Sie unter Zugehörige Leistungen Informationen zu den wasserrechtlichen Verfahren – und Ihre Ansprechpersonen.